Das Web-Design-Recht wird überwiegend durch die Anbieter in Form von AGB gestalten. Dabei unterliegen auch die mehrfach verwendeten Verträge meist der AGB-Kontrolle (z. B. Gewährleistung, Haftung, Freistellung für Verletzung bei Marken- und Urheberrechten). Die Durchführung des Web-Designs als Projektvertrag bedarf zudem der fachkundigen Gestaltung: Termine sind zu regeln, die mögliche Leistung und die entsprechende Vergütung - ggf. in einzelnen Zahlungsschritten.
Projekt-Erfolge (1) bei der Gestaltung der Web-Seite und ökonomische Erfolge (2) mit der gestalteten Web-Seite setzen beide eine wirksame, technisch moderne und kosteneffektive Vertragsgestaltung voraus. Der rechtssichere und wirtschaftlich angemessene Vertrag sichert dieses Vorgehen ab.
SEO / SEF-Design
Für den Erfolg einer Web-Seite ist heute eine suchmaschinen-freundliche (sef) Gestaltung bzw. "search engine optimization" (SEO) zwingende Voraussetzung. Bei einem Web-Design-Vertrag ab einem Auftragswert von 1.000,- EUR und mehr, sollte schon direkt das Design SEO-basiert sein. Eine praxisnahe und rechtssichere Gestaltung des Web-Design-Vertrags ist erforderlich. Durch eine klare Regelung von Terminen und Pflichten kann der spätere Fortschritt und die angemessene Bezahlung abgesichtert werden.
Web-Design-Vertrag
Wesentliche Punkte eines Web-Design-Vertrags sind die Leistungsbeschreibung, Mitwirkungspflichten und Termine (in z. B. Spezifikation, Lastenheft, Pflichtenheft). Daneben müssen allgemeine Regelungen getroffen werden, wie z. B. Gerichtsstand und ggf. eine Rechtswahl. Durch Vorverträge im Rahmen eines Design-Entwurfs oder rechtssicherer Leistungsversprechen (Letter of Intent - LOI, Memorandum of Understanding - MoU) können ggf. Vorleistungen und Zahlungen für Teilleistungen vereinbart werden. Dies ermöglicht die Darstellung und Prüfung der Fachkunde in besonderem Umfang.
Web-Design-Projekt
Neben dem isolierten Web-Design werden meist weitere Leistungen angeboten: Sicherung einer Domain, Hosting der Web-Seite, Pflege der Inhalte, Beschaffung von Rechtstexten (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB). Zudem kann auch das Web-Design selbst schon ein Projekt darstellen, z. B. wenn zusätzliche Programmierleistung für Funktionen (Zahlungssystem, Kundenpräferenzsystem, Download on Demand, etc.) erforderlich wird. Für den Beschaffungs-Auftrag (Kauf) und Dauerschuldverhältnisse sind Kooperation und Netzwerken erforderlich. Wir helfen gern weiter!
Zitat zur Rechtsberatung im Web-Design
RA Exner: Google ist nicht durch grafischen Firlefanz gross geworden. Das Unternehmen hat konsequent auf Klarheit gesetzt und gewonnen!